Förderung & Studienfinanzierung

Finanzierung Ihrer Schauspielausbildung.

Staatlich anerkannter Status ermöglicht BAföG, Bildungskredit und weitere Fördermöglichkeiten.

Als staatlich anerkannte Ergänzungsschule nach § 103 Berliner Schulgesetz stehen den Studierenden der Filmschauspielschule Berlin gesetzliche Förderungen zur Verfügung.

Staatliche Förderung

Schüler-BAföG (bis zu 822 € mtl.)

Die Ausbildungen an der Filmschauspielschule Berlin sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG förderungsfähig. Der Höchstsatz liegt je nach persönlicher Situation bei bis zu 822 € monatlich.

  • ✓Schüler-BAföG muss im Gegensatz zum Studierenden-BAföG nicht zurückgezahlt werden.
  • ✓Der Anspruch richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und den persönlichen Lebensumständen.
  • ✓Anträge werden beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnort bzw. Elternwohnort eingereicht.

Kreditförderung

Bildungskredit des Bundes (ab 3. Semester)

Ab dem 3. Semester (bzw. dem 2. Ausbildungsjahr) können Studierende den zinsgünstigen Bildungskredit des Bundes über die KfW beantragen.

  • ✓Monatliche Auszahlung von bis zu 300 € unabhängig vom eigenen Einkommen oder Eltern-Einkommen.
  • ✓Gezielte Unterstützung in der fortgeschrittenen Phase der Ausbildung.
  • ✓Flexible und günstige Rückzahlungskonditionen erst Jahre nach dem Abschluss.

Arbeitsagentur & Jobcenter

Förderung durch die Agentur für Arbeit

In bestimmten Einzelfällen und bei entsprechenden Voraussetzungen kann die Ausbildung oder Weiterbildung über die Agentur für Arbeit gefördert werden.

  • ✓Möglichkeiten der Umschulung, Fortbildung oder Kostenübernahme im Einzelfall.
  • ✓Prüfung von Bildungsprämien und Qualifizierungsschecks je nach Bundesland.
  • ✓Sprechen Sie vor Ausbildungsbeginn direkt mit Ihrer/m zuständigen Arbeitsvermittler*in.

Stipendien & Stiftungen

Stipendien & Förderfonds

Verschiedene Stiftungen und Fonds unterstützen Nachwuchskünstler*innen in der Schauspiel- und Regieausbildung.

  • ✓Künstlerische Begabtenförderungen und regionale Kulturstiftungen.
  • ✓Stipendienlotse des Bundesministeriums für Bildung und Forschung als Suchportal.
  • ✓Beratung und Hilfestellung bei Nachweisen durch das Büro der Filmschauspielschule Berlin.

Beratung

Persönliche Beratung zur Ausbildungsfinanzierung

Haben Sie Fragen zur Beantragung des Schüler-BAföGs oder benötigen Sie Nachweise für Behörden und Kreditanstalten? Unser Schulleitungsbüro unterstützt Sie gerne bei der Vorbereitung Ihrer Unterlagen.

Förderung verstehen

Die wichtigsten Fragen zu BAföG und Finanzierung.

Förderungen werden immer individuell geprüft. Hier findest du die belastbaren Grundlagen und die richtigen Anlaufstellen.

Kann ich für die Ausbildung Schüler-BAföG beantragen?

Für die förderfähige schulische Ausbildung kann grundsätzlich Schüler-BAföG beantragt werden. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch die Förderung ausfällt, prüft das zuständige Amt für Ausbildungsförderung anhand deiner persönlichen Situation.

Offizielle Informationen zum Schüler-BAföG →
Muss Schüler-BAföG nach der Ausbildung zurückgezahlt werden?

Nein. Schüler-BAföG wird als Vollzuschuss geleistet und muss im Gegensatz zum BAföG für Hochschulstudierende nicht zurückgezahlt werden. Maßgeblich ist, dass deine Ausbildung vom zuständigen Amt als förderfähig anerkannt wird.

Ist Schüler-BAföG immer elternunabhängig?

Nein. Schüler-BAföG ist in der Regel vom Einkommen der Eltern und von deinen persönlichen Lebensumständen abhängig. Elternunabhängige Förderung gibt es nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen; eine individuelle Prüfung durch das Amt ist deshalb notwendig.

Wann sollte ich den BAföG-Antrag stellen?

Stelle den Antrag möglichst früh, sobald dein Ausbildungsplatz und der Starttermin feststehen. Das Schulbüro kann dir die benötigten Ausbildungs- und Schulnachweise ausstellen, entscheidet aber nicht über deinen Förderanspruch.

Welche Finanzierung gibt es zusätzlich zum BAföG?

In einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase kann der Bildungskredit des Bundes infrage kommen. Daneben können je nach Einzelfall Stipendien oder eine Förderung durch Arbeitsagentur beziehungsweise Jobcenter geprüft werden; eine Bewilligung ist nicht garantiert.

Bildungskredit beim Bundesverwaltungsamt →

Filmschauspielschule Berlin

Otto-Suhr-Allee 94
10585 Berlin-Charlottenburg
Mitglied im Verband deutschsprachiger privater Schauspielschulen