Staatliche Förderung
Schüler-BAföG (bis zu 822 € mtl.)
Die Ausbildungen an der Filmschauspielschule Berlin sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG förderungsfähig. Der Höchstsatz liegt je nach persönlicher Situation bei bis zu 822 € monatlich.
- ✓Schüler-BAföG muss im Gegensatz zum Studierenden-BAföG nicht zurückgezahlt werden.
- ✓Der Anspruch richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und den persönlichen Lebensumständen.
- ✓Anträge werden beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnort bzw. Elternwohnort eingereicht.
